Einblick #3 – Oktober 2021

Kernzonen sichern: Das historische Erbe bewahren und entwickeln

Bitte beachten Sie

In der Rubrik «Einblicke» werden vorzu ausgesuchte Themen der neuen BZO vorgestellt. Dazu gibt es in regelmässigen Abständen neue Einblicke. Die auf der Webseite dargestellten Regelungen zu den einzelnen BZO-Themen sind Zusammenfassungen der wichtigsten Neuerungen. Sie zeigen den Standpunkt des Stadtrates zum jeweiligen Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die im Newsletter und auf der Webseite dargestellten Regelungen können von den definitiven Festlegungen zum Zeitpunkt deröffentlichen Auflage abweichen.

Mit fünf Stossrichtungen Kernzonen erhalten und entwickeln

In Kernzonen lässt sich die Geschichte der Stadt ablesen. Es sind die Orte, in denen der Bezug auf das vielfältige Erbe der baulichen Entwicklung von Wädenswil sichtbar ist. In den Kernzonen befinden sich Einzelbauten und Ensembles von Bauten mit einem für das Gebiet hohen Wert, die – und das trifft insbesondere auf das Zentrum von Wädenswil zu – zusammen mit charakteristischen Freiräumen, Strassen und Plätzen das Ortsbild prägen. Das Zentrum von Wädenswil ist im Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung (KOBI) aufgeführt, was seine hohe Bedeutung verdeutlicht.

Die Kernzonen von Wädenswil weisen eine grosse Heterogenität in der baulichen Substanz auf.

Heute umfassen Kernzonen auch Gebiete, in welchen die historische Substanz teilweise verlorengegangen ist. Es gibt darin unterschiedliche Baustile und Epochen, offene und geschlossene Bauweisen und eine Vielzahl von Bauten, die die Kernzone verunklären oder stören. Um mit dem Instrument der Kernzone die typischen Merkmale der für den Charakter der Stadt Wädenswil einmaligen Siedlungsstrukturen in Zukunft besser sichern und das Zentrum doch weiterentwickeln zu können, hat der Stadtrat fünf Stossrichtungen formuliert:

  1. Wertvolle bauliche Strukturen erhalten
  2. Prägende Frei-, Platz- und Strassenräume erhalten
  3. Historische Baustruktur im Zentrum angemessen ergänzen
  4. Kernzonen auf historische Gebiete beschränken
  5. Vorschriften und Formulierungen überprüfen und die Anwendung verbessern.

Bitte beachten Sie: Die hier dargestellten Informationen zu den Kernzonen sind Zusammenfassungen, die die wichtigsten Neuerungen darstellen. Sie zeigen den Standpunkt des Stadtrates zum jeweiligen Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die hier dargestellten Regelungen können von den definitiven Festlegungen vor der öffentlichen Auflage abweichen.

Wertvolle bauliche Strukturen erhalten

Die vorhandenen, ortsbildprägenden Gebäude sollen samt heutigen Volumen und den wesentlichen Elementen des Erscheinungsbilds (Stellung, Kubatur, Geschossigkeit, Dachgestaltung) erhalten werden. Sie werden im Kernzonenplan als Gebäude mit Profilerhalt bezeichnet.  Der Profilerhalt wird nicht neu eingeführt. Er leitet sich aus dem bestehenden Art. 15 der heute gültigen BZO ab. In der neuen BZO wird er jedoch präziser formuliert. Umbau oder Ersatzbau sind unter Berücksichtigung des Profilerhalts grundsätzlich möglich.

Ortsbildprägende Gebäude (sog. «Gebäude mit Profilerhalt») im Zentrum von Wädenswil
Ortsbildprägende Gebäude (sog. «Gebäude mit Profilerhalt») an der Glärnischstrass in Wädenswil
Ortsbildprägende Gebäude (sog. «Gebäude mit Profilerhalt») in Hütten
Ortsbildprägende Gebäude (sog. «Gebäude mit Profilerhalt») in Schönenberg

Prägende Frei-, Platz- und Strassenräume erhalten

Die ortsbildprägenden Frei-, Platz- und Strassenräume sind in ihrem Charakter zu erhalten und sollen in Zukunft aufgewertet werden. Im behördenverbindlichen, kantonalen Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung (KOBI) sind wichtige Frei- und Strassenräume sowie Einzelbäume bezeichnet. In der kommunalen Nutzungsplanung sollen nun, ausgehend von den bestehenden Instrumenten der BZO gemäss Art. 14, die Schutzziele anhand detaillierter Kernzonenpläne grundeigentümerverbindlich festgesetzt werden.

Zusätzlich zum allgemeinen Baumschutz in den Kernzonen werden zudem bezeichnete Einzelbäume (gemäss KOBI) geschützt. Um eine minimale Begrünung und Sickerfähigkeit auch in den Kernzonen zu ermöglichen, wird eine Grünflächenziffer von 20 % ab einer Grundstücksgrösse von 500 m2 eingeführt.

Ortsbildprägender Freiraum im Zentrum von Wädenswil (im KOBI enthalten)
Ortsbildprägender Freiraum im Zentrum von Wädenswil (im Inventar enthalten)

Historische Baustruktur im Zentrum angemessen ergänzen

Gebäude im Zentrum von Wädenswil ohne Profilerhalt sollen angemessen weiterentwickelt werden können. Auch auf unbebauten oder nur teilweise bebauten Grundstücken in der Kernzone soll eine bauliche Entwicklung und eine qualitätsvolle Verdichtung möglich werden. Diese Erneuerungen sollen dazu beitragen, die ortsbauliche Situation im Zentrum zu verbessern. Als Anreiz ist für das Zentrum von Wädenswil eine Aufzonung in der Regel um ein Geschoss vorgesehen. Bauliche Vorhaben müssen in jedem Fall eine hohe Qualität aufweisen. Bauten, Anlagen und deren Umschwung sind daher so zu gestalten, dass die Gebäude zusammen mit der baulichen und landschaftlichen Umgebung eine besonders gute Gesamtwirkung erzielen. Was das konkret bedeutet, wird mit Leitbildern verdeutlicht, die auch die Umsetzung unterstützen sollen. Da die Stadtmitte auch als Zentrumsgebiet ausgeschieden ist, gilt es damit auch geeignete Mittel zu finden, um das Zentrum in dieser Funktion zu stärken, zu beleben und eine Nutzung mit öffentlicher Ausstrahlung zu erhalten und zu fördern. Das war auch eine wichtige Forderung aus den Beteiligungsworkshops zur Revision der Nutzungsplanung.


Kernzonen auf historische Gebiete beschränken

Kernzonen sollen den eigentlichen historischen Kern ausmachen, dort wo auch historische Substanz vorhanden ist. Randbereiche ohne historische Qualität werden aus der Kernzone entlassen und in eine entsprechende Zone überführt. Dadurch soll die Nachvollziehbarkeit der Bau- und Zonenordnung erhöht und der Spielraum in Gebieten ausserhalb der Kernzonen erhöht werden.

Wädenswil, Oberdorfstrasse: Randbereich der Kernzone ohne historische Qualität
Wädenswil, Oberdorfstrasse: Randbereich der Kernzone ohne historische Qualität

Vorschriften und Formulierungen überprüfen und die Anwendung verbessern

Die BZO-Vorschriften der Kernzonen von Wädenswil, Schönenberg und Hütten werden überprüft und harmonisiert und an die bestehende Bauordnung von Wädenswil angeglichen. Dies erlaubt eine einheitliche Anwendung in der Praxis. In dem Zusammenhang werden auch Dachgestaltungs- und Fassadengestaltungsvorschriften angepasst und Grenzabständen, Gebäudelängen und Gebäudehöhen harmonisiert.